händler-agb
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den B2B-Vertragsschluss zwischen Händlern und kleiderhelden.
§ 1 Geltungsbereich, Vertragspartner
- Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln das Vertragsverhältnis zwischen der kleiderhelden GmbH (im Folgenden „kleiderhelden") und gewerblichen Wiederverkäufern (im Folgenden „Händler"), die über das Händlerportal unter b2b.kleiderhelden.com Waren zum Zwecke des Weiterverkaufs erwerben.
- Händler im Sinne dieser AGB sind ausschließlich Unternehmer im Sinne von § 14 BGB. Verbraucher im Sinne von § 13 BGB sind vom Bezug über das Händlerportal ausgeschlossen.
- Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Händlers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als kleiderhelden ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
- Die Vertragssprache ist Deutsch.
§ 2 Vertragsschluss
- Die Darstellung der Produkte im Händlerportal stellt kein verbindliches Angebot dar, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Händler.
- Mit Absendung der Bestellung über den Bestell-Button gibt der Händler ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kaufvertrages ab.
- kleiderhelden bestätigt den Eingang der Bestellung unverzüglich per E-Mail. Die Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebots dar. Der Kaufvertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung oder mit dem Versand der Ware zustande.
- kleiderhelden behält sich vor, Bestellungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder Mengen zu beschränken.
§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen
- Alle Preise verstehen sich als Nettopreise zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer und zuzüglich Versandkosten.
- Es gelten die im Händlerportal zum Zeitpunkt der Bestellung angezeigten Händlerpreise. Mengenbedingte Rabattstaffeln werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen.
- Standard-Zahlungsbedingung ist Kauf auf Rechnung mit einem Zahlungsziel von 60 Tagen netto ab Rechnungsdatum. Alternativ kann per Vorkasse mit dem im Portal ausgewiesenen Skonto gezahlt werden.
- Bei Zahlungsverzug ist kleiderhelden berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (§ 288 Abs. 2 BGB) zu berechnen sowie eine Verzugspauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
- Aufrechnungsrechte stehen dem Händler nur zu, soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von kleiderhelden anerkannt sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Händler nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 4 Lieferung, Versand, Gefahrübergang
- Die Lieferung erfolgt grundsätzlich an die vom Händler angegebene Lieferadresse innerhalb Deutschlands. Lieferungen ins Ausland erfolgen nach gesonderter Absprache.
- Versandkosten werden im Bestellprozess transparent ausgewiesen.
- Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der Ware geht mit der Übergabe an das Transportunternehmen auf den Händler über (Versendungskauf, § 447 BGB).
- Genannte Liefertermine sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart. Teillieferungen sind zulässig, soweit sie für den Händler zumutbar sind.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
- Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Händler Eigentum von kleiderhelden (verlängerter und erweiterter Eigentumsvorbehalt).
- Der Händler ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Die Forderungen aus dem Weiterverkauf tritt der Händler bereits jetzt in Höhe des mit kleiderhelden vereinbarten Rechnungsbetrages an kleiderhelden ab. kleiderhelden nimmt die Abtretung an.
- Der Händler bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderung ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Bei Zahlungsverzug oder einer wesentlichen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Händlers kann kleiderhelden die Einziehungsermächtigung widerrufen.
- Bei vertragswidrigem Verhalten des Händlers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist kleiderhelden berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzuverlangen. In der Zurücknahme oder Pfändung der Vorbehaltsware liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dies ausdrücklich erklärt wird.
§ 6 Mängelrüge, Gewährleistung
- Der Händler ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich nach Erhalt zu untersuchen und etwaige Mängel unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von sieben Werktagen nach Erhalt, schriftlich (E-Mail genügt) anzuzeigen (§ 377 HGB). Versteckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
- Bei berechtigten Mängeln leistet kleiderhelden nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware. Schlägt die Nacherfüllung zweimal fehl, kann der Händler nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
- Die Gewährleistungsfrist beträgt für gewerbliche Käufer zwölf Monate ab Gefahrübergang, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine längere Frist vorschreiben.
- Ansprüche des Händlers wegen Mängeln verjähren in zwölf Monaten ab Gefahrübergang. Diese Verjährungsfrist gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§ 7 Haftung
- kleiderhelden haftet uneingeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung von kleiderhelden auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine darüber hinausgehende Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Eine Haftung für mittelbare Schäden, entgangenen Gewinn und ausgebliebene Einsparungen ist im Rahmen der gesetzlichen Zulässigkeit ausgeschlossen.
§ 8 Datenschutz
kleiderhelden verarbeitet personenbezogene Daten des Händlers ausschließlich nach Maßgabe der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes. Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung.
§ 9 Erfüllungsort, Gerichtsstand, anwendbares Recht
- Erfüllungsort für alle Verpflichtungen aus der Geschäftsverbindung ist der Sitz von kleiderhelden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
- Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dieser Geschäftsverbindung ist der Sitz von kleiderhelden, sofern der Händler Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. kleiderhelden ist berechtigt, den Händler auch an seinem allgemeinen Gerichtsstand zu verklagen.
- Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 10 Schlussbestimmungen
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
- Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Textform. Dies gilt auch für die Änderung dieser Schriftformklausel selbst.
- kleiderhelden behält sich das Recht vor, diese AGB mit Wirkung für die Zukunft zu ändern. Über Änderungen wird der Händler rechtzeitig informiert.
Stand: 18.07.2026
Bei Fragen zu Konditionen oder dem Vertragsverhältnis: info@kleiderhelden.com